Erläuterung zur Gründung einer Spielgemeinschaft

Nennungsschluss für Spielgemeinschaften (Erwachsene u. Jugend) ist der 30. November eines Jahres.

Dieses, von den beteiligten Vereinen ausgefüllte Formblatt ist bis zum 30. November an Lothar Weber, Auf dem Loh 7, 55606 Kirn einzureichen.
Die Genehmigung wird dann rechtzeitig vor dem 10. Dezember erteilt.
Bei Spielgemeinschaften kann es innerhalb aller beteiligten Vereine nur eine Mannschaft je Konkurrenz bzw. Altersklasse geben. Eine 2. Mannschaft je Konkurrenz bzw. Altersklasse kann nicht zugelassen werden.
Die Platzanlage, auf der die Spielgemeinschaft ihre Heimspiele austrägt, ist identisch mit dem im Spielgemeinschaftsnamen erstgenannten Verein.

Wettspielordnung: 
§ 4 Teilnahmeberechtigung
...
2. Zur Förderung des Mannschaftssports können von Vereinen (Abteilungen), die Mitglied im
Tennisverband Rheinland-Pfalz sind und nicht über die ausreichende Zahl von Spielern für die
Meldung einer eigenen Mannschaft verfügen, unter folgenden Voraussetzungen Spielgemeinschaften
gebildet werden:
2.1 Die Spielgemeinschaft muss schriftlich und rechtsverbindlich zwischen den betroffenen Vereinen durch Niederschrift (Vordruck ist bei der zuständigen Geschäftsstelle anzufordern) begründet sein. 2.2 Eine Spielgemeinschaft muss schriftlich bis zum 30.11. bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Die Teilnahme dieser Spielgemeinschaft an den Mannschaftswettbewerben wird bis zum 10.12. genehmigt oder abgelehnt.

2.3 Eine neu gegründete Spielgemeinschaft muss stets in der untersten Spielklasse beginnen. Es sei denn, sie tritt an die Stelle einer bereits am Wettbewerb in einer höheren Klasse teilnehmenden Mannschaft eines der sie begründeten Vereins.
Wird eine Spielgemeinschaft aufgelöst, so muss die zuständige spielleitende Stelle schriftlich informiert werden. Einer der beteiligten Vereine kann den Platz in der erreichten Spielklasse übernehmen, sofern dies die Spielgemeinschaft begründeten Vereine einvernehmlich erklären. Die anderen Vereine müssen in den untersten Spielklassen beginnen. Wird keine Einigung erzielt, so gilt diese Vorgabe für alle Vereine der ehemaligen Spielgemeinschaft.