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Erläuterung zur Gründung einer Spielgemeinschaft Nennungsschluss für Spielgemeinschaften (Erwachsene u. Jugend) ist der 30. November eines Jahres. Dieses,
von den beteiligten Vereinen ausgefüllte Formblatt ist bis zum 30.
November an Lothar Weber, Auf dem Loh 7, 55606 Kirn einzureichen.
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Wettspielordnung: § 4 Teilnahmeberechtigung ... 2. Zur Förderung des Mannschaftssports können von Vereinen (Abteilungen), die Mitglied im Tennisverband Rheinland-Pfalz sind und nicht über die ausreichende Zahl von Spielern für die Meldung einer eigenen Mannschaft verfügen, unter folgenden Voraussetzungen Spielgemeinschaften gebildet werden: |