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Tennishalle auf der Karthause
im
Landesleistungszentrum Nord
Öffnungszeiten
und Preise incl. Licht
gültig ab 01. 06. 2007
Winterhalbjahr
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Montag
Freitag
08.00 16.00 Uhr
16.00 20.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
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Einzel
14,50 €
21,00 €
19,00 €
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Abo
12,50 €
19,00 €
17,00 €
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10er-Karte
135,00 €
200,00 €
180,00 €
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Samstag/Sonntag
nach Absprache
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19,00 €
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17,00 €
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180,00 €
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Sommerhalbjahr
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Montag
- Donnerstag
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nur
08.00 bis 16.00 Uhr
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10,00
€
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Freitag
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nur
08.00 bis 13.00 Uhr
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10,00
€
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Infos
und Buchungen unter Tel. 0261 / 953 110

Spiel
und Hallenordnung
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Unsere
Mieter und deren Gäste unterwerfen sich mit dem Betreten der Tennisanlage
dieser Spiel- und Hallenordnung. Es wird darauf Wert gelegt, dass
Benutzer unserer Anlage in Tenniskleidung auftreten.
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Mit
der Unterzeichnung der Abonnement-Bestellung hat der Mieter verbindlich
gebucht. Die Buchungsbestätigung seitens des Vermieters erfolgt
durch Übersendung der Rechnung. Telefonisch bestellte Einzelstunden
gelten als rechtsverbindlich gebucht und müssen spätestens 2 Tage
vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten wird der Mietbetrag
geltend gemacht.
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Abonnementstunden
müssen 2 Wochen vor Beginn des Winterabos bezahlt werden. Der
Tennisverband Rheinland e. V. ist berechtigt, von dem Abonnement
zurückzutreten, wenn der vereinbarte Gesamtpreis nicht fristgerecht
gezahlt wird. Wird ein Abonnement nicht zum Saisonende schriftlich
gekündigt, so verlängert es sich jeweils um eine weitere Saison.
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Die
Platzverteilung wird durch den Vermieter geregelt. Ein Weiterspielen
auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Bei wesentlicher Überschreitung
der Mietzeit kann eine volle Stundengebühr nacherhoben werden.
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Der
Vermieter behält sich vor, aus internen Gründen die zugeteilte
Platznummer während der Spielzeit zu ändern, zugeteilte Plätze
gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke
(Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen. Für die vom
Mieter gebuchten Stunden wird keine Rückvergütung gewährt, wenn
der Mieter diese ausfallen läßt. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter
Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht nicht. Ebenso kann
die Miete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen
ausfallen müssen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Gutgeschriebene
Stunden müssen jeweils zum 30. 09. eines jeden Jahres abgespielt
werden. Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beläuft sich auf
6 Monate.
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Die
Hallenplätze müssen mit Tennisschuhen mit glatter profilloser
Sohle bespielt werden. Die Tennisschuhe dürfen grundsätzlich erst
in den Umkleidekabinen angezogen werden.
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Der
Vermieter übt die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters
gegenüber Besuchern, Mietern und Mitspielern bei Unfällen, Verlusten,
Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und
außerhalb der Anlage und auch bei Zufahrten und Platzplätzen,
gleich aus welchem Grund, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es
besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten
an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie
bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Der Vermieter
haftet für keinerlei Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
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Wegen
der Unfallgefahr und der Störung des Spielablaufs ist der Zutritt
zu den Spielfeldern grundsätzlich nur den Spielern gestattet.
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In
der Halle und den Umkleidekabinen ist jeglicher Verzehr von Speisen
und Getränken und das Rauchen strengstens untersagt.
- Wer
die Hallenordnung nicht einhält, macht sich gegenüber dem Vermieter
verantwortlich. Der Vermieter kann Hallen- und sonstige Benutzer,
die gegen die Hallenordnung verstoßen, vom weiteren Spielbetrieb
ausschließen und das Betreten der Anlage untersagen.
- Jegliche
Art von gewerblichem Tennisunterricht ist in der Tennishalle nur
mit Genehmigung des Vermieters gestattet.
- Der
Mieter verpflichtet sich, nur Mitspieler oder Benutzer mitzubringen,
die diese Spiel- und Hallenordnung verbindlich anerkennen.
- Die
Anlage bleibt Hl. Abend ab 13.00 Uhr, 1. + 2. Weihnachtstag ganztags,
Silvester ab 13.00 Uhr und Neujahrstag bis 14.00 Uhr geschlossen.
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